PPWR gilt ab 12. August 2026

Das europäische Parlament hat im Dezember 2024 die neue „Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (EU 2025/40)“ beschlossen. Nach dem Inkrafttreten im Februar 2025 gilt sie dank einer 18-monatigenÜbergangsfrist ab dem 12. August 2026 verbindlich in allen EU-Mitgliedsstaaten.


Die PPWR (wie sie abgekürzt genannt wird; abgeleitet aus der englischen Bezeichnung „Packaging and Packaging Waste Regulation) ist die Nachfolgerin der Richtlinie 94/62/EG aus dem Jahr 1994.

Aufgrund der Zunahme an Verpackungsabfällen in allen EU-Mitgliedsstaaten war Handlungsbedarf geboten und die EU-Kommission hat mit dieser Verordnung ein ambitioniertes Regelwerk vorgelegt, mit welchem wichtige Ziele erreicht werden sollen:

  • alle in der EU in Verkehr gebrachten Verpackungen sollen zukünftig recycelbar sein
  • der Anteil an schädlichen Stoffen in Verpackungen (Schwermetalle, besorgniserregende Stoffe nach REACH und PFAS) wird begrenzt
  • Kunststoffverpackungen müssen zukünftig Mindestanteile an Recyclat enthalten
  • Verbot von bestimmten Einweg-Verpackungsformaten im Gastronomiebereich
  • erstmalig werden nicht nur Quoten für die stoffliche Verwertung von verschiedenen Verpackungsmaterialien definiert (diese gibt es bereits seit 1994) sondern es werden auch konkrete Wiederverwendungspflichten für bestimmte Verpackungsformate gefordert
  • die „Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)“, welche die Bewirtschaftung der Verpackungsabfälle regelt, wird europaweit harmonisiert
  • „Erzeuger“ von Verpackungen oder verpackten Produkten müssen die Konformität der von ihnen eingesetzten Verpackungen mit der PPWR bestätigen

Neben allen sinnvollen und notwendigen Vorgaben, um die Flut der Verpackungsabfälle in den Griff zu bekommen, gibt es in dem neuen Regelwerk leider auch Schwachpunkte:

  1. Der aus der Sicht der Verwender von industriellen Verpackungen (Fässer, Kanister oder IBC) größte Schwachpunkt ist die fehlende Abgrenzung von Konsumentenverpackungen und Industrieverpackungen. 
    Das Problem in Europa ist die Flut an Einweg-Konsumentenverpackungen, die jeden Tag in den privaten Haushalten im Müll landen. Industrieverpackungen werden bereits seit Jahrzehnten wiederverwendet und landen am Ende Ihrer Verwendungsdauer in der stofflichen Verwertung.

    Durch die fehlende Abgrenzung der Industrieverpackungen von den Konsumentenverpackungen (es gibt in der PPWR keine Begriffsdefinition für Industrieverpackungen), gelten einige Vorschriften für alle Verpackungen. Im Ergebnis bedeutet dies, dass seit Jahrzehnten nachhaltige Industrieverpackungen mit bürokratischen Anforderungen belastet werden (Konformitätsbestätigung, Kennzeichnungspflichten) ohne dass dies einen Mehrwert in Sachen Nachhaltigkeit bietet.

  2. Die neue PPWR ist in Teilen zu kompliziert und unverständlich formuliert. Mittlerweile ist ein Leitfaden der Kommission erschienen, welcher erklären soll, was mit einzelnen Artikeln gemeint ist und es gibt zwei Ausgaben von sog. „Frequently Asked Questions“ welche konkrete Anwenderfragen beantworten sollen.

Es zeigt sich, dass die Komplexität der Verpackungswelt von der Kommission unterschätzt wurde und der Versuch, alles in einem Regelwerk abzubilden, nicht erfolgreich war.

Der größte Hype vor dem Geltungsbeginn am 12. August findet derzeit rund um die Konformitätserklärung statt. Alle Erzeuger von Verpackungen oder verpackten Produkten müssen die Konformität dieser Verpackungen mit den Anforderungen der Artikel 5 – 11 bewerten und die Konformität bestätigen. In der Praxis führt dies zu einem enormen bürokratischen Aufwand für die Lieferanten der Verpackungen und die Verwender dieser Verpackungen. Ohne dass ein Mehrwert für die Nachhaltigkeit dieser Verpackungen entsteht. Eine seit Jahrzehnten nachhaltige Industrieverpackung (recyclingfähig, ohne Schadstoffe, oft wiederverwendbar) wird nicht nachhaltiger, wenn nun noch 10 – 20 Seiten Papier obendrauf gepackt werden.

Viele der Anforderungen, etwa zum Recyclatanteil von Kunststoffverpackungen oder zur Wiederverwendung gelten erst ab 2030. Ob es tatsächlich so weit kommt, bleibt abzuwarten, da mittlerweile mehrere Klagen beim Europäischen Gerichtshof gegen die PPWR bzw. gegen einzelne Artikel eingegangen sind.

Unser Fazit, als Unternehmen, welches seit Jahrzehnten die Wiederverwendung von Industrieverpackungen sicherstellt: Eine notwendige Verordnung für den Bereich der haushaltsnahen Konsumentenverpackungen. Eine bürokratische Herausforderung mit geringem Nutzen für die Nachhaltigkeit im Bereich der B2B Industrieverpackungen.


Zurück