Bayern-Fass-Hinweisgebersystem

Über unser Hinweisgebersystem werden Hinweise auf Regelverstöße entgegengenommen.
Es ist für uns ein wichtiges Element guter Unternehmensführung

Die Einhaltung von Gesetzen und internen Regelungen ist für die gesamte Bayern-Fass Gruppe selbstverständlich. Mögliches Fehlverhalten muss daher frühzeitig erkannt werden. Um Hinweisen auf Verstöße mit hohem Risiko für unser Unternehmen, unsere Beschäftigten und andere Personen fair und angemessen nachzugehen, haben wir das Bayern-Fass-Hinweisgebersystem (BFH) eingerichtet. Das BFH ermöglicht es Beschäftigten sowie externen Hinweisgebern, Regelverstöße zu melden. So wird die Bayern-Fass-Gruppe auf mögliche Risiken aufmerksam, kann Schaden vom Unternehmen, seinen Beschäftigten und Dritten abwenden sowie durch Fehlverhalten geschädigte Personen schützen.

Hinweisgeber, die auf der Grundlage konkreter Anhaltspunkte mögliche Verstöße melden, werden von uns bestmöglich geschützt und die Vertraulichkeit ihrer Aussagen wird durchgängig gewährleistet. Daher können sich Hinweisgeber auch anonym an das BFH wenden – gleichzeitig ist es für die Bearbeitung meist sehr hilfreich, wenn Hinweisgeber kontaktierbar sind (z.B. über eine anonyme E-Mail-Adresse), damit ihnen Fragen gestellt werden können, die für die Untersuchung förderlich sein könnten. Hinweisgeber, die ihre Identität offenlegen, können uns auch in der Meldung schriftlich mitteilen, dass diese Daten nicht an andere Stellen innerhalb des Unternehmens weitergegeben werden dürfen.


Der Prozess

Hinweise auf schwere Regelverstöße werden gründlich, stets vertraulich und systematisch durch das BFH-Team bearbeitet. Ihr Hinweis wird bewertet und es werden weitere Informationen beschafft. Nur wenn sich daraus ein Anfangsverdacht auf einen potenziellen Regelverstoß ergibt, wird ein geeignetes Untersuchungsteam mit der Untersuchung des Falls beauftragt. Anschließend bewertet das Untersuchungsteam die Ergebnisse und spricht im Fall eines festgestellten Fehlverhaltens eine geeignete Sanktionierungsempfehlung aus. Falls Sie Kontaktdaten hinterlegt haben, halten wir Sie über den Bearbeitungsstand auf dem Laufenden.

Ihnen stehen verschiedene Meldekanäle zur Verfügung:

Sie können Ihre Meldung über dieses Webformular einreichen – oder per E-Mail an Hinweise@Bayern-Fass.de oder per Brief an folgende Adresse: 

Bayern-Fass-Hinweisgebersystem
Arndt Boenigk – persönlich, vertraulich
Augsburgerstr. 56 A
86551 Aichach

Bitte beachten Sie, dass dies eine Plattform für das Melden kritischer Verstöße ist!
Fragen rund um das Produkt oder rund um Ihre Aufträge können hier nicht bearbeitet werden. Bitte wenden Sie sich dafür an die Kundenbetreuung.

Mögliche Arten des Verstoßes

  • Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zum Nachteil des eigenen Unternehmens – z.B. Diebstahl, Unterschlagung, Betrug oder Untreue
  • Straftaten und Ordnungswidrigkeiten mit Bezug zum Unternehmen zum Nachteil anderer – z.B. Kunden, Geschäftspartner usw.
  • Verstoß gegen Compliance-Richtlinien oder Menschenrechtsverletzungen
  • Schädigung der Umwelt
  • Diskriminierung und Ungleichbehandlung
  • Mobbing
  • Datenschutzverstöße
  • Meldung bzgl. Steuern, Schwarzarbeit, Geldwäsche oder Subventionsbetrug
  • Kartellabsprachen oder Korruption 
  • Sonstiges

Kontaktdaten

Bayern-Fass-Hinweisgebersystem
Arndt Boenigk – persönlich, vertraulich
Augsburgerstr. 56 A
86551 Aichach


Hinweisgeber-Formular